Verpflichtende Elternberatung

Verpflichtende Elternberatung

Die Verpflichtende Elternberatung nach § 95 Abs. 1a AußStrG:

Vor einer einvernehmlichen Scheidung sind Eltern verpflichtet, eine Beratung über die Folgen der Scheidung und den möglichen Auswirkungen auf deren minderjährige Kinder in Anspruch zu nehmen.
Sie erhalten Informationen über die Gefühle, Sorgen und Ängste der Kinder und wie Sie ihre Kinder bestmöglich unterstützen können.
Eine Bestätigung über die Teilnahme dient zur Vorlage beim zuständigen Gericht.